Ein Unfallgeschädigter klagte nach einem Verkehrsunfall 2010 gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger behauptete, er habe wegen des Unfalls eine HWS-Distorsion erlitten, die zu einer Minderung seiner Erwerbsfähigkeit (Erwerbsschaden) geführt habe. Ihm sei dadurch ein mit seinem Arbeitgeber vereinbarter Bonus in Höhe von fast 33.200 Euro entgangen.
Das zuständige Landgericht Cottbus wies die Schadensersatzklage ab.
Das OLG Brandenburg bestätigte die Entscheidung und wies die Berufung am 17.05.2018 zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da nach der Beweisaufnahme das vom Kläger geschilderte Beschwerdebild biomechanisch nicht kausal auf den Verkehrsunfall zurückgeführt werden könne. Zwar könne auch ein Kausalzusammenhang zum Unfallgeschehen bestehen, wenn aufgrund des Unfalls eine psychische Belastung mit Krankheitswert entstehe, die eine HWS-Distorsion verursache. Dies habe der Kläger jedoch nicht nachweisen können.