Schmerzensgeld nach Unfall in Höhe von 250.000 EUR

Orientierungssatz:

  1. Hat ein 32-jähriger bei einem Unfall eine komplette Zerreißung der linken Flanke und der Bauchdecke mit den darunter gelegenen Organen erlitten, verblieb von Dünn- und Dickdarm nach mehreren Operationen nur noch ein 140 cm langer Dünndarm, wurde die Milz entfernt, ist die rechte Niere nicht mehr funktionsfähig, weist die linke Funktionsbeeinträchtigungen aus, verbleibt eine entstellende großräumige Narbe auf der Bauchdecke, war der Krankheitsverlauf äußerst kompliziert und leidet der Geschädigte auf Grund der Verletzungen an erheblichen Dauerschäden, kann ein Schmerzensgeld von 250.000,- € unter dem Ausgleichsgesichtspunkt vertretbar sein.
  2. Es erscheint angezeigt, in ihrem Eintritt ungewisse, aber mögliche Zukunftsrisiken wie den möglichen Funktionsverlust auch der zweiten Niere bei der Schmerzensgeldbemessung mit einzubeziehen.
  3. Generell lässt sich eine Tendenz ableiten, dass bei der Ermittlung angemessenen Schmerzensgeldes nach gravierenden Verletzungen großzügiger verfahren wird als in der Vergangenheit.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.04. 2010 - 13 U 128/09

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK