Schmerzensgeld - Geburtsschaden nach Behandlungsverzögerung

Wartet der geburtshelfende Arzt (hier: Assistenzarzt) trotz eines pathologischen CTG-Befundes (Abfall der Herztöne) und Abgang grünen Fruchtwassers mit der Benachrichtigung eines erfahrenen Facharztes und wird eine auf Grund der Gefahrenlage indizierte Schnittentbindung erst nach dem Versuch einer Vakuum-Extraktion durchgeführt, so ist ihm eine fehlerhafte Geburtsleitung vorzuwerfen. Dem Kind steht Schmerzensgeld zu.

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az.: 8 U 107/06 -

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK