Schmerzensgeld - "Schockschaden" auch bei Behandlungsfehler

Bei Behandlungsfehlern (Arzthaftung) kann nahen Angehörigen des geschädigten Patienten ein Anspruch auf Schadensersatz (Schmerzensgeld) wegen seelischer Leiden (zum Bsp. Schock, Traumatisierung) zustehen. Die Situation sei vergleichbar mit den bei einem Unfall gerichtlich anerkannten "Schockschäden".

 

Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadenersatz wie Schmerzensgeld haben. Dies hat der BGH nunmehr entschieden.

 

BGH, Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17

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