Bei Verkehrsunfällen oder privaten Unfällen (z.Bsp. Stürze, Arbeitsunfälle) kommt es oft zu Frakturen, die im Rahmen der Personenschadensregulierung Einfluss auf Schmerzensgeld, den Erwerbsschaden sowie den Haushaltsführungsschaden haben können. So kommt es bei der Bezifferung der Schäden auf die Schwere der Frakturen, der Dauer der Behandlung und auf Langzeitfolgen an. Gerade im Rahmen der Haushaltsführung können dauerhaft Einschränkungen vorliegen, die letztlich finanziell kompensiert werden muss. Diese Schadenspostion ist daher nicht zu unterschätzen.
Doch was sind „Frakturen“?
Bei Frakturen handelt es sich um Knochenbrüche des menschlichen Skeletts.
Wenn die Knochenstruktur zusammengedrückt und zerstört wird, weil der Knochen der erhöhten Kraft nicht standhalten kann, spricht man von einer sogenannten Kompressionstruktur. Diese kann Folge eines Aufpralls sein.
Man spricht von einer Grünholzfraktur wenn Risse im Knochen auftreten. Solche Frakturen findet man oft bei Kindern vor.
Schließlich differenziert man zwischen offenen und geschlossenen Frakturen. Eine offene Fraktur erkennt man am Wundgebiet um die Fraktur. Dabei kann es sogar vorkommen, dass Teile des Knochens aus der Wunde ragen. Diese offenen Frakturen bergen ein enormes Infektionsrisiko in sich. Komplikationen sind daher nicht selten und müssen bei der Schadensregulierung insbesondere beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden
Wenn nach einer Fraktur keine offenen Wunden in dem Bereich auftreten, spricht man von sogenannten geschlossenen Frakturen.
Die Ursachen von Frakturen können unterschiedlich sein. Frakturen entstehen häufig im Zusammenhang mit Unfällen mit erheblicher Krafteinwirkung auf den betreffenden Knochen.
Viele Frakturen machen langfristig wenige Beschwerden, wenn sie richtig versorgt werden. Frakturen, die infolge der Einwirkung großer Kräfte verursacht werden, z. B. durch Verkehrsunfall, Motorradunfall, Fahrradunfall oder Sturz aus großer Höhe, können jedoch schwerwiegende Folgen mit entsprechenden Einschränkungen haben.
Bei schweren oder komplizierten Frakturen sind folgende Komplikationen nicht selten:
Infektionen
Infektionen können bei offenen Frakturen ein großes Problem darstellen. Eindringende Bakterien in die Wunde können schwerwiegende und schwer behandelbare Infektionen hervorrufen. Solche Infektionen können zum Beispiel eine Blutvergiftung (sog. Sepsis) führen und für den Unfallgeschädigten lebensbedrohlich sein.
Blutung
Auch bei geschlossenen Frakturen können Blutung im Weichteil (Muskulatur, Haut) auftreten. Bei einer offenen Fraktur kann darüber hinausc zu einem erheblichen Blutverlust (sog. Hypovolämie) kommen. Eine Blutung aus einer geschlossenen Fraktur ist in der Regel begrenzt. Ausnahmen sind Becken- und Oberschenkelfrakturen, bei denen die Blutung im schlimmsten Fall lebensbedrohliche Ausmaße annehmen kann. Solche Blutungen sind dann meist die Folge von einer zusätzlichen Verletzung von großen Arterien, die nahe am Knochen verlaufen und durch die Verletzung ebenfalls geschädigt wurden.
Nervenschädigung
Im Zusammenhang mit Frakturen können Nerven aufgrund der Verletzungen gereizt oder geschädigt werden. Der Geschädigte verspührt dann meist ein Kribbeln, Empfindungsverlust und/oder herabgesetzte Kraft im Versorgungsgebiet
Gelegentlich können Nerven durch spitze Knochenstücke durchtrennt werden. In einem solchen Fällen wird dann versucht, die Nervenenden in einem chirurgischen Eingriff wieder zusammen zu nähen. Aber auch ein solcher Eingriff garantiert nicht die vollständige Genesung des betroffenen Nervs. Im schlimmsten Fall kann ein solcher Nervenschaden dauerhafte Einschränkungen in der Bewegung und somit auch in der Erwerbstätigkeit und der Haushaltsführung mit sich bringen. Ferner kann es durchaus sein, dass der Geschädigte seinen sportlichen Aktivitäten nicht mehr nachgehen kann. Auch dies ist bei der Bezifferung eines Schmerzensgeldes zu berücksichtigen.
Muskelschäden
Neben Nervenschädigungen kann es aufgrund der Fraktur zu einer Verletzung der Muskulatur und des Bindegewebes kommen.Im Fall von Blutungen und Schwellungen innerhalb dieser Bindegewebshaut kann der Druck aufgrund des austretenden Blutes so stark ansteigen, dass die Blutgefäße, die die Muskulatur versorgen, abgeklemmt werden, sodass die Gefahr eines Absterbens von Muskelgewebe besteht (sog. Kompartmentsyndrom).
Organschäden
Selten können Frakturen auch innere Organe schädigen. Als Beispiel sei eine gebrochene Rippe genannt die das Lungengewebe durchstößt. Eine solche Verletzung kann durchaus lebensbedrohlich sein und muss in den meisten Fällen notfallmedizinisch versorgt werden, oftmals mittels eines chirurgischen Eingriffs.
In der Regel dauert die Ausheilung einer Fraktur in der unteren Körperhälfte doppelt so lange (ca. 16 Wochen) wie in der oberen Körperhälfte (ca. 8 Wochen). Die meisten Schmerzen treten im Allgemeinen während der ersten 4 Wochen auf. Viele Geschädigte sind je nach Art der erlittenen Fraktur erst nach einem halben Jahr wieder völlig schmerzfrei. Bei Kindern heilen Frakturen wesentlich schneller aus.
Die meisten Brüche wachsen gut zusammen und nach dem Ausheilen ist die Funktionalität wieder voll hergestellt.
Komplizierte Frakturen mit ggf. Nerven- und Muskelbeteiligung können dauerhafte Spätfolgen in Form von Empfindungsstörungen sowie Funktions- und Bewegungseinschränkungen des verletzten Körperteils nach sich ziehen.
Kompressionsfrakturen an der Wirbelsäule stabilisieren sich zwar oft wieder etwas, führen aber zu einer Verkürzung oder auch Verformung der Wirbelsäule und heilen oft nicht ganz aus. In manchen Fällen muss die Wirbelsäule an diesen Stellen mit Platten stabilisiert oder gar versteift werden.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeld spielen bei Frakturen viele Faktoren eine Rolle. Bei der Bezifferung des Haushalsführungsschadens kommt es sogar auf die konkreten Einschränkungen an, sprich inwieweit der Geschädigte ganz oder zum Teil seinen Haushalt nicht mehr so führen kann wie vor dem Schadensereignis.
Die Personenschadensregulierung ist ein weites und kompliziertes Feld. Versuchen Sie daher niemals, Ihre Ansprüche ohne eine versierten Anwalt auf dem Gebiet des Personenschadensrechs durchzusetzen.