Schmerzensgeld für Zurücklassen einer Nadel im Bauchraum

Die geschädigte Patientin erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 EUR.

Das Zurücklassen einer Nadel im Bauchraum bei einer urologischen Operation stellt einen Behandlungsfehler.

Die behandelnden Ärzte müssen alle möglichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen gegen das Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet treffen und Instrumente auf Vollständigkeit überprüfen (zum Beispiel Zählkarten).

 

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil vom 20.12.2018 – 1 U 145/17 -

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