Für die vorübergehende oder dauerhafte Schädigung Ihrer Gesundheit steht Ihnen ein Schmerzensgeldanspruch gegenüber Ihrem Schädiger zu. Regelmäßig steht Ihnen dafür eine angemessene Entschädigung in Geld zu. Vielfach besteht der allgemeine Irrglaube, dass Schmerzensgeldansprüche in Deutschland nicht sehr hoch sind. Die Entwicklung in der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte weißt einen gegenteiligen Trend auf. Bis zum Jahr 1979 lag die Obergrenze für das Schmerzensgeld bei ungefähr 50.000 EUR. Seit 1981 wurden Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 150.000 EUR und mehr zuerkannt. Ab der Jahrtausendwende ist eine Betragsgrenze von 500.000 EUR durchbrochen worden. Diese Beträge werden mittlerweile regelmäßig für schwerste Geburtsschäden und der damit einhergehenden Zerstörung der Persönlichkeit zuerkannt. Eine weitere bahnbrechende Entscheidung fällte das Landgericht Wuppertal Anfang des Jahres 2013, indem es dem Opfer eines sexuellen Missbrauchs erstmals ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 EUR zusprach. Damit in Ihrem konkreten Fall ein individuelles angemessenes Schmerzensgeld bestimmt werden kann brauchen Sie Experten mit ausgewiesener Fachkompetenz im Bereich des Medizinrechts und Verkehrsrechts.