Schulterdystokie - Hinweis auf Wiederholungsgefahr

Bei einer stattgehabten Schulterdystokie ist die Kindesmutter auf das erhöhte Wiederholungsrisiko einer Schulterdystokie hinzuweisen. Ist wegen des Wiederholungsrisikos vom Arzt zu einer Sectio zu raten und entscheidet sich die Schwangere gleichwohl gegen die Schnittentbindung, so muss die Beratung der Kindesmutter ausführlich sein. Der Inhalt dieses Aufklärungsgespräches ist zu dokumentieren. Für die Aufklärung ist allein das ärztliche Personal verantwortlich und nicht die Hebamme.

Das Unterlassen des Hinweises kann zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.

OLG Hamm, Urteil vom 11.04.2014, 26 U 6/13

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