Wenn nicht nur das Fahrzeug Schaden nimmt.
Verkehrsunfall – Den gesamten Schaden im Blick
Jährlich geschehen ca 2,5 Mio Verkehrsunfälle in Deutschland. Durchschnittlich 400.000 Unfälle haben Personenschäden zur Folge, oft mit gravierenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen für die Geschädigten und deren Angehörigen.
Die Regulierung solcher Personenschäden birgt viele Risiken in sich und sollte NICHT ohne Hilfe eines fachlich versierten Rechtsanwalts oder gar Fachanwalts für Verkehrsrecht erfolgen. Hier gibt es viele Fallstricke zu beachten die man nur mit fachlicher Kompetenz und zur Zufriedenheit der Geschädigten im Blick hat. Ohne rechtliche Betreuung bleiben die Verletzten und deren Angehörigen auf Kosten sitzen. Die Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher werden nicht bereitwillig auf Ansprüche hinweisen oder gar diese finanziell ausgleichen.
Wir konnten selbst bei einfach gelagerten Auffahrunfällen mit Schleudertrauma die Zahlung eines Haushaltsführungsschaden durch die Haftpflichtversicherungen erwirken.
Unsere anwaltlichen Kosten für die Personenschadenregulierung übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung, wenn die Haftung zweifelsfrei bejaht worden ist.
In der Regel wenden sich Unfallopfer jedoch zu spät an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Auch bei Personenschäden durch Verkehrsunfall kommt es nämlich in entscheidendem Maße auf eine zutreffende rechtliche Bewertung der ärztlichen Befunde hinsichtlich der erlittenen Verletzungen und deren möglichen Spätfolgen an.
Die hierbei typischerweise zu regulierenden Schadenspositionen sind mit denen des Medizinrechtes identisch.
Hier finden Sie einen Leitfaden für die Regulierung von Personenschäden bei Verkehrsunfällen zum download.
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