VERMEHRTE BEDÜRFNISSE
nach privaten Unfällen
Hat der Unfallgeschädigte aufgrund der erlittenen Verletzungen Aufwendungen, die regelmäßig entstehen, spricht man von sogenannten „vermehrten Bedürfnissen“. Diese sind grundsätzlich vom Verursacher des Unfalls zu ersetzen.
Hierzu zählen:
- Kosten der Pflege
- behindertengerechte Fahrzeuge
- barrierefreies Wohnen (behindertengerecht)
- spezielle Diäten
- Haushaltshilfe
- Mittel zur Körperpflege
- Kuren
- orthopädische Hilfsmittel
Die Regulierung von „vermehrten Bedürfnissen“ nach einem Unfallereignis ist überaus komplex und kompliziert und bedürfen daher einer gewissen fachlichen juristischen Kompetenz sowie Erfahrung.
BEHANDLUNGSKOSTEN
Zu den vermehrten Bedürfnissen zählen ferner alle unfallbedingten Behandlungskosten.
Hierzu zählen beispielhaft
- die Kosten der Behandlung,
- die Kosten von Physiotherapie, Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie
- etwaige Zuzahlungen für Medikamente und Verbandmittel
- Zuzahlungen
- Kosten für kosmetische Operationen
- Kosten der Besuche naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, etc.)
- Nebenkosten stationärer Behandlungen
- Fahrtkosten
Die Regulierung von vermehrten Bedürfnissen nach einem unverschuldetem Unfallereignis ist überaus komplex bedarf daher einer gewissen juristischen und medizinische Kompetenz sowie Erfahrung auf dem Gebiet der Personenschadensregulierung.
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