Vermehrte Bedürfnisse

nach Verkehrsunfall

Hat der Unfallgeschädigte aufgrund der erlittenen Verletzungen Aufwendungen, die regelmäßig entstehen, spricht man von sogenannten „vermehrten Bedürfnissen“. Diese sind grundsätzlich vom Verursacher des Verkehrsunfalls zu ersetzen.

 

Hierzu zählen z.B.:

  • behindertengerechte Fahrzeuge
  • barrierefreies Wohnen (behindertengerecht)
  • spezielle Diäten
  • Haushaltshilfe
  • Mittel zur Körperpflege
  • Kuren
  • orthopädische Hilfsmittel
  • Pflegekosten  

 

Lag ein sogenannter Wegeunfall vor, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Bezahlung der vermehrten Bedürfnisse des Verletzten.

Die Regulierung von „vermehrten Bedürfnissen“ nach einem Verkehrsunfall ist überaus komplex und kompliziert und bedürfen daher einer gewissen fachlichen juristischen Kompetenz sowie Erfahrung.

Gerade bei größeren Personenschäden raten wir dringend an, die Ansprüche durch einen fachlich versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht durchsetzen zu lassen.

 

 BEHANDLUNGSKOSTEN nach Verkehrsunfall

 

Zu den vermehrten Bedürfnisse zählen auch sämtliche Behandlungskosten.

 

Der Unfallverursacher hat dem Geschädigten grundsätzlich auch sämtliche Kosten zu erstatten, die im Rahmen der unfallbedingten Heilbehandlung (sog. Behandlungskosten) entstehen.

 

Hierzu zählen beispielhaft

 

  • die Kosten der Behandlung,
  • die Kosten von Physiotherapie, Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie
  • etwaige Zuzahlungen für Medikamente und Verbandmittel
  • Zuzahlungen
  • Fahrtkosten
  • Kosten für notwendige kosmetische Operationen
  • Kosten der Besuche naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, etc.)
  • sämtliche Nebenkosten der stationären Behandlung

 

Ist der Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, während einer Dienstfahrt oder auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte geschehen liegen die Dinge anders.

Bei einem sogenannten Wegeunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Behandlungskosten. Der Geschädigte erhält im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ggfs. auch Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Die Berufsgenossenschaft macht diese Beträge im nachhinein bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend.

 

Die Regulierung von vermehrten Bedürfnissen nach einem Verkehrsunfall ist überaus komplex und kompliziert und bedürfen daher einer gewissen fachlichen juristische sowie medizinische Kompetenz sowie Erfahrung.

Gerade bei größeren Personenschäden raten wir dringend an, die Ansprüche durch einen fachlich versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht durchsetzen zu lassen.

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