Schmerzensgeld-Wachkoma nach Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall

Wachkoma nach einem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall – neben dem persönlichen Schicksal ein gravierender finanzieller Schaden - Schmerzensgeld und mehr!

 

Ein Behandlungsfehler (Arzthaftung) oder ein Verkehrsunfall können manchmal so schwerwiegend sein, dass die Geschädigten in einem sogenannten Wachkoma liegen. Dies kann zu einem beträchtlichen Schmerzensgeld führen.

1. Was ist ein Wachkoma?

Das Wachkoma wird auch als „Coma vigile“ bzw. „apallisches Syndrom“ bezeichnet und schließt sich oft an ein Koma an. Komapatienten müssen beatmet werden. Der Wachkoma-Patient ist jedoch selbst zur Atmung in der Lage und nicht beamtungspflichtig. Jedoch sind Geschädigte dann unfähig mit ihrem Umfeld in Kontakt zu treten. Lediglich vegetative und/oder emotionale Reaktionen sind gelegentlich möglich. Ferner ist ihre körperliche Beweglichkeit aufgrund des Wachkomas nach einem Behandlungsfehler bzw. Verkehrsunfall aufgrund von verletzungsbedingten Spastiken (krankhafte Erhöhung der Muskelspannung aufgrund einer Schädigung des Gehirns oder Rückenmarks) stark eingeschränkt.

Neben einer Harn- und Stuhlinkontinenz sind die betroffenen Wachkoma-Patienten nicht in der Lage, selbstständig zu essen oder zu trinken.

Ursachen für ein apallisches Syndrom sind ein schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT), ein Schlaganfall (Gehirnschlag, Hirnschlag, Apoplexie, zerebraler Insult, apoplektischer Insult, Apoplexia cerebri, ictus apoplecticus), eine Enzephalitis (Entzündung des Gehirns), eine Meningitis oder Folge eines Hirntumors.

Außerdem kann das Wachkoma nach einer schweren Hirnischämie eintreten. Dies kann durch einen Narkosezwischenfall oder nach einer Reanimation der Fall sein.

Bei dem Wachkoma ist die Funktion des Großhirns erloschen. Funktionen des Hirnstamms, des Zwischenhirns und des Rückenmarks sind weiterhin gegeben.

Weitgehend unbeeinträchtigt bleiben Körperfunktionen wie Atmung, Temperatur- und Herzkreislaufregulation. Wird das Großhirn aufgrund eines Behandlungsfehlers oder eines Verkehrsunfall geschädigt, das Stammhirn bleibt aber funktionstüchtig, liegt das apallische Syndrom (Wachkoma) vor.

2. Wie ist die Prognose für Wachkoma-Patienten?

In der ersten Zeit nach dem Behandlungsfehler bzw. dem Verkehrsunfall benötigen die Geschädigten eine intensivmedizinische Überwachung. Meist sind sie in diesem Stadium noch beamtungspflichtig.

In den folgenden Wochen werden die Vitalfunktionen der Patienten stabilisiert, damit sie die Intensivstation (ITS) verlassen und in spezialisierte Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim oder Intensivpflege) oder in der häuslichen Pflege weiter betreut werden können.

Je früher ein Wachkoma-Patient mit der Reha beginnen kann, desto größer sind die Chancen auf eine Heilung oder zumindest auf eine Besserung des geistigen Zustands. Neben einer Ergotherapie, Krankengymnastik und Logopädie wird zunehmend auch die Musiktherapie eingesetzt.

Eine Abschätzung der Prognose bei einem Wachkoma-Patienten gibt es nicht. Je länger die Störung dauert, umso geringer sind die Chancen einer vollständigen Genesung des Geschädigten.

Die Prognose etwas besser bei Kindern und jungen Erwachsenen gegenüber älteren Menschen. Ebenso verhält es sich bei traumatischen Ursachen (z. Bsp. nach einem Verkehrsunfall) gegenüber einer nicht traumatischen Verletzung des zentralen Nervensystems.

 

3. Was ist der finanzielle Schaden? Schmerzensgeld?

Aufgrund der genannten massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Geschädigten oder der schlechten Prognose ist eine intensive Pflege notwendig. Neben dem Schmerzensgeld sind der Erwerbsschaden, Kosten für die Pflege, Haushaltsführungsschaden nicht unerheblich und bedürfen im Rahmen der Schadensregulierung eines Apallischen Syndroms (Wachkoma) nach einem Behandlungsfehler bzw. Verkehrsunfalls die Kompetenz eines medizinrechtlich oder verkehrsrechtlich versierten Anwalts. Bei der Regulierung gegenüber den Haftpflichtversicherungen sind Kompetenz und unnachgiebiges Verhandeln gefragt.

Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Medizinrecht & Verkehrsrecht in Halle (Saale) vertritt Wachkoma-Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfalls deutschlandweit, insbesondere in  Leipzig, Dresden, Jena, Naumburg, Weißenfels, Dessau, Merseburg etc.

 

Sie haben Fragen zu einem Wachkoma nach einem Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler und möchte mehr zu Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse & Haushaltsführungsschaden erfahren? Dann melden Sie sich telefonisch bei uns oder verwenden unsere Kontaktmöglichkeiten online.

 

 

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