Verkehrsunfall, und nun?
Jeder von uns kommt im Laufe seines Lebens zwangsläufig mit dem Thema Verkehrsrecht in Berührung.
Insbesondere für Beteiligte an einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, was zu tun und zu beachten ist.
Sollte ich in jedem Fall die Polizei rufen?
Liegt an Ihrem Fahrzeug dem Ihres Gegners ein augenscheinlich großer Schaden vor, sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.
Ist jemand verletzt worden und liegt ein Personenschaden vor, gilt dies umso mehr.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, dokumentiert nötigenfalls mit Lichtbildern.
Allerdings entscheidet die Polizei nicht über Schuld und Unschuld. Hierfür sind, falls keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, letztendlich die Gerichte zuständig.
Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen und sich über seine Rechte aufklären zu lassen.
Welche Schäden bekomme ich ersetzt?
Sie fragen sich sicherlich, welche Schäden Sie nach einem Verkehrsunfall ersetzt verlangen können.
Hierzu zählen z.B. Personenschaden, Haushaltführungsschaden, Erwerbsschaden und der entstandene Sachschaden.
Auch wenn Sie meinen, den Unfall nicht verursacht zu haben, sollten Sie dennoch unverzüglich Ihre Versicherung informieren.
Muss ein Sachverständiger mein Fahrzeug begutachten?
Den Sachschaden an Ihrem Fahrzeug sollte ein Sachverständiger begutachten. Ein Sachverständiger sollte hinzugezogen werden, wenn der Schaden über 700,00 EUR liegt. Für Schäden unter 700,00 EUR braucht kein Sachverständiger beauftragt zu werden, es genügt ein Kostenvoranschlag. Ob ein Sachverständiger aufgesucht werden sollte, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.
Wie soll ich mich im Fall von Personenschaden verhalten?
Haben Sie einen Personenschaden erlitten, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, ist der D-Arzt zuständig. D-Arzt ist die Kurzform von Durchgangsarzt. Der D-Arzt ist auch für Wegeunfälle zuständig. Durch den D-Arzt wird zunächst die Erstversorgung übernommen, er zieht nötigenfalls weitere Fachärzte hinzu.
Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, lassen Sie sich von Ihrem D-Arzt eine Kopie des Arztberichts aushändigen. Der D-Arzt muss sowieso einen Bericht für den Unfallversicherungsträger erstellen. Suchen Sie anschließend einen Anwalt für Verkehrsrecht auf und bringen Sie den Bericht gleich mit.
Welche Ansprüche habe ich im Fall von Personenschaden?
Der wohl bekannteste Anspruch infolge von Personenschaden ist das Schmerzensgeld. Ob und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld zusteht, darüber kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht Auskunft erteilen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand der erlittenen Verletzungen, der voraussichtlichen Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung und der Frage, ob gar ein bleibender Schaden entstanden ist, ermittelt. Damit Ihr Anwalt sich schnellstmöglich ein Bild über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes machen kann, bringen Sie vorhandene Arztberichte zum Beratungsgespräch mit.
Neben dem Schmerzensgeld können Sie Ansprüche aufgrund von Erwerbsschaden Haushaltsführungsschaden haben.
Der Erwerbsschaden umfasst z.B. Einkommensnachteile, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn. Gerade bei selbständigen ist der Erwerbsschaden oft nicht leicht zu berechnen. Es empfiehlt sich daher, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen und um eine Berechnung des eingetretenen oder künftig weiterhin entstehenden Erwerbsschadens zu bitten.
Ein Haushaltsführungsschaden entsteht Ihnen, wenn Sie den Haushalt nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen können. Um Ansprüche aufgrund von Haushaltsführungsschaden beanspruchen zu können, müssen Sie keine Haushaltshilfe einstellen. Die Höhe des Haushaltsführungsschadens kann auch fiktiv berechnet werden. Auch hierbei ist Ihr Anwalt für Verkehrsrecht behilflich.
Achtung:
Egal, ob Sie duch einen Verkehrsunfall einen Personenschaden erlitten haben oder nur Sachschaden vorliegt, ob Sie wissen möchten, ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld, wegen Erwerbsschaden oder Haushaltsführungsschaden zustehen:
Suchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht auf!
Sind Sie nicht anwaltlich vertreten, kürzen die Versicherungen die Ihnen zustehenden Leistungen regelmäßig deutlich!
Gerade für den Fall, dass Ihr Gegner anwaltlich vertreten ist, sollten Sie im Sinne der Waffengleichheit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen!