Schmerzensgeld nach Friseurbesuch

Schmerzensgeld für fehlerhafte Haarfärbung!

Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 11.10.2019 zugunsten einer Friseurkundin entschieden.

Sie hat durch eine unsachgemäße Blondierung Verbrennungen sowie Verätzungen und hierdurch bedingten Haarverlust erlitten. Das Gericht sprach ihr einenAnspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu.

 

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