AG Bayreuth, Urt. v. 1407.1993 - C 121/93 - Schmerzensgeld

 

Ein Mann erhält 1000 DM Schmerzensgeld für folgende Verletzungen aus einem Verkehrsunfall. Prellung der linken Seite sowie der Halswirbelsäule, Hautablederung am linken Oberschenkel, nur langsamer Rückgang der Schmerzen im Bereich des linken Halses. Arbeitsunfähigkeit trat nicht ein.

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