Haushaltsführungsschaden i.H.v. 8 € Stundensatz in Sachsen-Anhalt

Haushaltsführungsschaden in Sachsen-Anhalt.

Eine 40-Stunden-Woche ist bei einem 2- bzw. 3-Personen-Haushalt zur Führung des Haushalts nicht erforderlich.

Die Höhe des Stundenlohns ist auf lediglich 8 EUR zu bemessen. Aufgrund des weiterhin bestehenden Unterschieds im Lohnniveau der alten und neuen Bundesländer erscheint dieser Stundenlohn für die Wahrnehmung von Haushaltstätigkeiten für angemessen.

 

OLG Naumburg, Urteil vom 10.07.2014, Az. 2 U 101/13

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