LG Berlin, Urt. v. 04.12.2000 - 6 O 385/99 - Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 DM

Orientierungssatz

  1. Bei jedem Patienten, der einen Arzt erstmalig wegen Brustschmerzen aufsucht, ist das Schreiben von EKG und die Bestimmung der Infarktblutwerte unabhängig vom Alter des Patienten zu fordern. Eine derartige Ausschlußdiagnostik darf nur dann unterlassen werden, wenn ein Infarkt bei der Differentialdiagnostik äußerst unwahrscheinlich ist.

 

  1. Wird bei einem 30jährigen Patienten ein Herzinfarkt infolge fehlerhafter bzw unterlassener Diagnostik zu spät (hier: erst am Folgetag) erkannt und ist der Patient infolgedessen berufsunfähig in seinem vormaligen Beruf als Feuerwehrmann, nicht mehr belastbar und kann er keine längeren Strecken allein zurücklegen oder wie früher Freizeitsport betreiben, weshalb sich bei ihm ein Gefühl der Nutzlosigkeit eingestellt hat, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 DM gerechtfertigt.

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