Gerichtliche Schätzung des Stundenlohnes - Haushaltsführungsschaden

Ein Stundensatz in Höhe von 8 EUR ist sowohl hinsichtlich eines Haushaltsführungsschadens als auch hinsichtlich geltend gemachter Pflegekosen angemessen. Das OLG verweist in seinem Beschluss dabei auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts.

 

Im Hinblick auf den Mindestlohn dürfte es interessant werden, inwiefern sich diese Meinung ändern wird.

 

OLG Celle Beschluss vom 02.11.2015 - 1 W 14/15 -

 

 

 

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