OLG Celle, Urteil vom 08.04.2013, Az.: 1 U 49/12

Auch in der Situation einer Austreibungsperiode und einer Patientin mit Wehentätigkeit ist es möglich, der Patientin die Situation einer operativ-vaginalen Geburt mit Zange oder Vakuumextraktion zu schildern, in der man wahrscheinlich (am ehesten mit Vakuum) das Kind in kürzerer Zeit gewinnen könne, oder aber auch einen Kaiserschnitt anzubieten, um sodann kurz zu erläutern, dass der Kaiserschnitt im allgemeinen für die Mutter, die operativ-vaginale Entbindung für das Kind belastender sei.

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