OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2011, Az.: 8 U 108/09 Geburtsschaden

Ist das Neugeborene auch eine Stunde nach der Geburt noch auffallend blass und ist eine Steigerung der Herzfrequenz auf 160 bis 170 Schläge pro Minute zu beobachten, so ist ein Blutbild zur Prüfung der Sauerstoffversorgung zu veranlassen.

Ergibt die Blutgasanalyse einen bedrohlichen Wert, besteht der dringende Anlass zur sofortigen Heranziehung eines mit der Behandlung eines Neugeborenen in einer solch kritischen Situation versierten Kinderarztes.

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