OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2013, Az. I-9 U 179/11

1. Eine Klage die die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Unterhaltsschäden beinhaltet ist unbegründet, wenn im Zeitpunkt des Unfalls keine Unterhaltsansprüche gegen den getöteten Elternteil bestanden haben.

2. Auf den Haushaltsführungsschaden des Ehegatten eines bei einem Unfall Getöteten ist die Mithilfe seiner nichtehelichen Lebenspartnerin bei der Hausarbeit nicht anspruchsmindernd anzurechnen, da es sich insoweit um eine freiwillige, unterhaltsrechtliche nicht geschuldete Leistung Dritter handelt, die dem Schädiger nicht zugute kommen soll.

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