OLG Koblenz, Urteil vom 26.02.2009, Az.: 5 U 1212/07 - Geburtsschaden nach grobem Behandlungsfehler

Scheitert bei einer vaginalen Entbindung im Falle der nicht erkannten Stirnlage die Vakuumextraktion, weil die Saugglocke abreißt, kann es grob behandlungsfehlerhaft sein, nunmehr von einer Notsectio abzusehen und stattdessen weiterhin eine vaginale Entbindung zu versuchen.

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