OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.2001, Az.: 5 U 90/00 Unterlassen einer Sectio stellt groben Behandlungsfehler dar

 

War die Leukozytenzahl einer Schwangeren nach einem vorzeitigen Blasensprung am Vorabend erhöht, muss am folgenden Morgen frühzeitig eine Blutentnahme zur Bestimmung der Blutwerte erfolgen.

Droht eine ernstliche kindliche Infektion, so stellt das Unterlassen einer Sectio einen groben Behandlungsfehler dar.

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