Schleswig-Holsteinisches-OLG, Urteil vom 27.10.2010, Az.: 4 U 95/08

Im Hinblick auf das Risiko einer Schulterdystokie muss die Kindsmutter über die Möglichkeit einer Kaiserschnittentbindung erst aufgeklärt werden, wenn bei der Entbindung mit einem sehr großen Kind zu rechnen ist, womit regelmäßig ein erwartetes Geburtsgewicht ab 4.500 g gemeint ist.

Wurde eine Schulterdystokie diagnostiziert, ist eine Tokolyse (Gabe von Medikamenten zur Verringerung der Wehentätigkeit) vorzunehmen.

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