Fahrradunfall - Schmerzensgeld

Ein Radfahrer darf darauf vertrauen, dass im Winter gestreut wurde, wenn die verpflichtete Gemeinde den Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben hat. Führt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zum Fahrradunfall, so hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld und ggf. Erwerbsschaden.

 

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009, Az. 2b O 212/08

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