Schmerzensgeld aufgrund Behandlungsfehler

27.000 DM Schmerzensgeld für zwei erforderliche, aber unter Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht durchgeführte Magenoperationen; 8 Tage Intensivstation; Nachoperation mit 3 Tagen Intensivstation; nochmalige Operation wegen Lebensgefahr mit Verlegung in andere Klinik auf Wunsch des Geschädigten; 12 Tage Intensivstation; Lebererkrankung; monatelang völlig und danach teilweise arbeitsunfähig; völlige Wiederherstellung ist nicht zu erwarten.

 

OLG München, Urt. v. 28.11.1985 - 24 U 98/85 -

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