Schmerzensgeld aus Geburtsschaden

 Schmerzensgeld

Unterlässt der Gynäkologe die Behandlung einer Vaginainfektion einer schwangeren Patientin mit Candida albicans, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor, der geeignet ist, einen vorzeitigen Blasensprung und einen daraus resultierenden Abort herbeizuführen.

 

OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2006, Az.: 3 U 64/06

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