Schmerzensgeld- Behandlungsfehler führt zu Geburtsschaden

 Schmerzensgeld als Geburtsschaden

Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn bei einer Kontrolluntersuchung anhand der Laborwerte eine Präeklampsie bestand und keine Einweisung zur stationären Abklärung des Gesundheitszustandes  sowie bei bestehenden Oberbauchschmerzen, verbunden mit Erbrechen, was auf eine drohende Eklampsie hindeutet, keine Messung der Blutdruck- und Eiweißwerte erfolgt.

 

LG Dortmund, Urteil vom 03.05.2007, 4 O 595/01

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