Vermehrten Bedürfnisse

nach Arzthaftung

Hat der geschädigte Patient aufgrund der erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechende Aufwendungen, die regelmäßig entstehen, spricht man von sogenannten „vermehrten Bedürfnissen“. Diese sind grundsätzlich vom Arzt oder dem Klinikum zu ersetzen.

 

BEHANDLUNGSKOSTEN

Zu den vermehrten Bedürfnisse zählen auch sämtliche Behandlungskosten.

 

Der Arzt bzw. das Klinikum hat dem geschädigten Patienten grundsätzlich auch sämtliche Kosten zu erstatten, die im Rahmen der arzthaftungsbedingten Folgebehandlung entstehen.

 

Hierzu zählen beispielhaft

  • die Kosten der Behandlung,
  • die Kosten von Physiotherapie, Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie
  • etwaige Zuzahlungen für Medikamente und Verbandmittel
  • Zuzahlungen
  • Fahrtkosten
  • Kosten für notwendige kosmetische Operationen
  • Kosten der Besuche naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, etc.)
  • sämtliche Nebenkosten der stationären Behandlung

 

 Darüber hinaus können dem geschädigten Patienten noch folgende Ansprüche im Rahmen der vermehrten Bedürfnisse zustehen:

  • behindertengerechtes Fahrzeug
  • barrierefreies Wohnen spezielle Diäten
  • Haushaltshilfe
  • Mittel zur Körperpflege
  • Kuren
  • orthopädische Hilfsmittel
  • Pflegekosten  

 

Die Regulierung von „vermehrten Bedürfnissen“ nach einem Behandlungsfehler ist überaus komplex bedarf daher einer gewissen juristischen Kompetenz sowie Erfahrung im Bereich des Medizinrechts.

Sie möchten Behandlungskosten und weitere vermehrten Bedürfnisse nach einem Behandlungsfehler geltend machen?

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt über ein erweitertes Kontaktformular

Wir rufen Sie zu einem bestimmten Termin zurück

Kontakt über ein einfaches Kontaktformular

Bürozeiten

Mo -Do

9:00 - 17:00

Fr

9:00 - 15:00

Telefonnummern

Tel: 0345 213 88 575
Fax: 0345 20 23 235

aktuelle Urteile zur Arzthaftung

Schmerzensgeld-600.000 € nach Geburtsschaden

Schmerzensgeld für schwerstgeschädigtes Kind nach einem Behandlungsfehler während der Geburt (Geburtsschaden). Kommt es bei einer Entbindung infolge einer schuldhaft verzögerten…

Schmerzensgeld für schwere Wirbelfrakturen

Wirbel-frakturen schwer Summe Schmerzensgeld für Halswirbelsäulenfraktur C2, wurde 22 Monate nicht erkannt, die Kl. lebte in dieser Zeit mit dem…

BGH, Beschluss vom 12.03.219 - VI ZR 278/18 - Stellenwert eines Sachverständigengutachtens einer Schlichtungsstelle

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts vom 30. Mai 2018 aufgehoben.…

OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.1995 - 13 U 4/94 - Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler

  Zwischen dem Anästhesisten und dem Operateur sowie den übrigen bei der Behandlung des Patienten mitwirkenden Ärzten besteht grundsätzlich Arbeitsteilung…

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK