Haushaltsführungsschaden

nach einem Behandlungsfehler

Kann der Patient wegen einer fehlerhaften Behandlung seinen Haushalt nicht bzw. nur eingeschränkt führen, steht ihm ein entsprechender Schadensersatz zu.

 

Zu den relevanten Haushaltstätigkeiten zählen unter amderem

 

  • Reinigungsarbeiten
  • Planung und Organisation des Haushalts
  • Einkaufen
  • Essenszubereitung und Küchenarbeit
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betreuung der Kinder
  • Pflege des Gartens
  • Versorgung von Haustieren
  •  

Die Höhe des Haushaltsführungsschadens nach einem Behandlungsfehler hängt von

 

  • dem Grad der verletzungsbedingten Einschränkung des geschädigten Patienten,
  • der Größe des Haushalts,
  • der Ausstattung des Haushalts,
  • Vorhandensein und Größe eines Gartens,
  • der Anzahl der Personen im Haushalt,
  • der Anzahl zu betreuender Kinder o. Angehöriger im Haushalt,
  • der Erwerbstätigkeit des Patienten,
  • der Dauer eines stationären Krankenhausaufenthalts des Patienten

 

und weiteren individuellen Faktoren ab.

 Der Haushaltsführungsschaden nach einem Behandlungsfehler ist zu erstatten, unabhängig davon, ob der PAtient den Haushalt trotz Verletzung weiter allein führt, kostenlos von Verwandten oder Freunden im Haushalt unterstützt wird oder eine gar Haushaltshilfe beschäftigt.

 

Die Durchsetzung eines Haushaltsführungsschadens nach einem Behandlungsfehler ist überaus umfassend und erfordern daher eine gewisse fachliche und juristische Kompetenz sowie Erfahrung auf dem Gebiet der Personenschadensregulierung.

Sie möchten Haushaltsführungsschaden nach fehlerhafter Behandlung geltend machen?

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt über ein erweitertes Kontaktformular

Wir rufen Sie zu einem bestimmten Termin zurück

Kontakt über ein einfaches Kontaktformular

Bürozeiten

Mo -Do

9:00 - 17:00

Fr

9:00 - 15:00

Telefonnummern

Tel: 0345 213 88 575
Fax: 0345 20 23 235

Urteile zur Azthaftung

Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler bei Hängebrust

Schmerzensgeld nach fehlerhafter Operation von sog. Hängebrüsten Leitsatz In einer Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haftet lediglich der Arzt des…

Haftung des Anwalts wegen Verjährung

Leitsatz: Vor einer im Jahre 1992 laparoskopisch durchgeführten Gallenoperation bedurfte es einer besonders ausführlichen Aufklärung des Patienten über ein mit…

Schmerzensgeld nach Dokumentationsmangel

Läßt sich mangels einer ausreichenden Dokumentation einer Operation (hier: Prostataresektion), die von einem Arzt in der Facharztausbildung begonnen und wegen…

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.05.1990, Az.: 5 U 114/89 - Geburtsschaden

Gynäkologische Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis betreiben und Belegärzte in einem Krankenhaus sind, begehen einen groben Behandlungsfehler, wenn sie es unterlassen,…

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK